Die Hansestadt Uelzen will im Jahr 2024 im Zuge der Radvorrangroute Ost in der „Lindenstraße“ eine Fahrradstraße einrichten. Damit soll eine komfortable und sichere Verbindung zwischen Oldenstadt und der Innenstadt geschaffen werden. Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich.
Es ist geplant, die Fahrradstraße von der Brücke über die Wipperau bis zur „Langen Brücke“ anzulegen. Auch die Straße „Ilmenauufer“ zwischen der „Langen Brücke“ und der „Gudesstraße“ wird als Fahrradstraße umgewidmet. Alle Bereiche werden für die Anlieger auch für KFZ freigegeben. Selbstverständlich wird die Buslinie 1 weiterhin durch die „Lindenstraße“ fahren.
Künftig werden die Radfahrenden in dieser Straße endlich einen sicheren und komfortablen Weg in die Innenstadt und die Schüler zu einigen Schulen bekommen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass der Radverkehr in Fahrradstraßen deutlich ansteigt und so Radfahrende von gefährlichen oder zu engen Straßen abgezogen werden.
Was bedeutet eigentlich eine Fahrradstraße für die Verkehrsteilnehmer?
In einer Fahrradstraße haben die Radfahrer Vorrang. Das Platzangebot auf der Fahrbahn ist ausreichend bemessen, dass sie nebeneinander herfahren oder sich begegnen können. Der Durchgangsverkehr soll für KFZ grundsätzlich gesperrt werden, außer es ist durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt. Die Kraftfahrer, die die Fahrradstraße im Anliegerverkehr nutzen dürfen, müssen sich dem Radverkehr rücksichtsvoll anpassen. Überholmanöver soll es dort nur geben, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, und zwar auch dann, wenn Kraftfahrzeuge hinter Ihnen sind. Diese müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend reduzieren, wenn sie nicht regelkonform überholen können und hinter dem Radverkehr herfahren. In einer Fahrradstraße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Stellplätzen parken. Ansonsten gelten die üblichen Vorschriften zur Straßenbenutzung wie die Vorfahrtsregeln, das Rechtsfahrgebot oder die Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrende Kinder. (Siehe auch StVO §41, Anlage 2)
Bei der Neugestaltung der Veerßer Straße zwischen dem Marktcenter und dem Standesamt/Neues Rathaus kann man den Eindruck gewinnen, dass die Radfahrenden bei der Planung vergessen wurden. In diesem Abschnitt sollen die Radfahrenden (auch im Kreisverkehr) die Fahrbahn nutzen, Radwege oder Gehwege mit „Radfahrer frei“ sind nicht ausgewiesen. Viele Radfahrende fühlen sich bei dieser stark frequentierten Straße unsicher und nutzen regelwidrig den 4 m breiten Gehweg. Wir empfehlen daher, den Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ zu beschildern.
Die Führung des Radverkehrs Richtung Innenstadt erfolgt vor dem Marktcenter vom Geh-/Radweg auf die Fahrbahn über eine enge, winkelige Aufleitung (siehe Foto), die sehr gefährlich ist und nicht den Richtlinien entspricht. Hier sollte zeitnah eine neugestaltete Aufleitung hergestellt werden, bei der der Radweg über ca. 10 m parallel zur Fahrbahn verläuft und dann in einen Schutzstreifen übergeht.
Bis dahin empfehlen wir allen Radfahrenden, in diesem Bereich die Fahrbahn zu nutzen. Bitte fahrt dabei nicht zu nah am Fahrbahnrand, damit es nicht zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Radfahrende dürfen in diesem Abschnitt aufgrund der durchgezogenen Linie und der Abstandsregel von 1,50 m sowieso nicht überholt werden.
Die Hansestadt Uelzen hat im Luisenviertel die geplanten Maßnahmen bei der Verkehrsführung weitestgehend umgesetzt. Die Karlstraße ist zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Uhlenköperpark geworden und die Vorfahrt Berechtigung am Übergang zur Dietrichstraße ist aufgehoben. Der Verkehr im Verlauf der Dietrichstraße zum Uhlenköperpark hat jetzt Vorrang.
Neben der Karlstraße wurde auch der südliche Teil der Luisenstraße zur Einbahnstraße. Beide Einbahnstraßen wurden für Radfahrende in die Gegenrichtung freigegeben. Alle weiteren Straßen des Quartiers bleiben als Zweirichtungsstraßen erhalten, haben allerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Es gilt somit rechts-vor-links.
Neben einem zusätzlichen Fußgängerüberweg auf dem Bohldamm höhe der Alewinstraße, hat die Dietrichstraße zwischen Luisenstraße und Alewinstraße eine Halteverbotszone bekommen.
In einem weiteren Schritt bekommt die Karlstraße Baumnasen und Parkraummarkierungen um ausreichend Platz für den gegenläufigen Radverkehr zu gewährleisten.
Die Hansestadt Uelzen plant, den Kreisverkehr am Hammersteinplatz neu zu gestalten. Dabei soll die Verkehrssicherheit der Radfahrer verbessert werden. Seit 2020 gab es in dem Bereich 44 Verkehrsunfälle, von denen bei 19 Unfällen Radfahrende und bei fünf zu Fuß Gehende beteiligt waren. Es gab fünf Schwerverletzte. Der umlaufende Schutzstreifen ermöglicht beim Ausfahren der KFZ keine ausreichende Sicht auf die Radfahrenden („toter Winkel“), daher ist diese Art der Führung nicht zulässig. Eine Neugestaltung des Kreisverkehrsplatzes ist dringend erforderlich.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Radfahrenden bietet sich zum einen an, diese in den zulaufenden Armen in einem geschützten Bereich auf die Fahrbahn zu führen und dann auf der Kreisfahrbahn fahren zu lassen. Hierbei werden die Radfahrenden von den Kraftfahrenden gut gesehen und gefährliche Situationen vermieden. Alternativ bietet sich eine Führung der Radfahrenden auf einem umlaufenden Radweg in einem Abstand von 4,00 m zur Fahrbahn an. Ausfahrende KFZ haben eine gute Sichtmöglichkeit auf die querenden Radfahrenden.
Viele Radfahrende fühlen sich sicherer bei einer Führung auf einem neben der Fahrbahn angelegten Radweg. Insbesondere aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der hohen Anzahl an radfahrenden Schüler*innen wird aus Sicht des ADFC Kreisverbandes Uelzen die Variante eines umlaufenden Radweges favorisiert.
Die Planungen für die Neugestaltung des Kreisverkehres sollen 2025 beginnen, die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2027 vorgesehen. Der ADFC Kreisverband Uelzen möchte der Hansestadt Uelzen seine Unterstützung bei der Planung anbieten.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen und Ökostrom-Unternehmen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.