Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Uelzen

Radvorrangroute Ost - die „Lindenstraße“ wird die erste Fahrradstraße in Uelzen

Die Hansestadt Uelzen will im Jahr 2024 im Zuge der Radvorrangroute Ost in der „Lindenstraße“ eine Fahrradstraße einrichten. Damit soll eine komfortable und sichere Verbindung zwischen Oldenstadt und der Innenstadt geschaffen werden. Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich.

Es ist geplant, die Fahrradstraße von der Brücke über die Wipperau bis zur „Langen Brücke“ anzulegen. Auch die Straße „Ilmenauufer“ zwischen der „Langen Brücke“ und der „Gudesstraße“ wird als Fahrradstraße umgewidmet. Alle Bereiche werden für die Anlieger auch für KFZ freigegeben. Selbstverständlich wird die Buslinie 1 weiterhin durch die „Lindenstraße“ fahren.

Künftig werden die Radfahrenden in dieser Straße endlich einen sicheren und komfortablen Weg in die Innenstadt und die Schüler zu einigen Schulen bekommen. Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass der Radverkehr in Fahrradstraßen deutlich ansteigt und so Radfahrende von gefährlichen oder zu engen Straßen abgezogen werden.

Was bedeutet eigentlich eine Fahrradstraße für die Verkehrsteilnehmer? 

In einer Fahrradstraße haben die Radfahrer Vorrang. Das Platzangebot auf der Fahrbahn ist ausreichend bemessen, dass sie nebeneinander herfahren oder sich begegnen können. Der Durchgangsverkehr soll für KFZ grundsätzlich gesperrt werden, außer es ist durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt. Die Kraftfahrer, die die Fahrradstraße im Anliegerverkehr nutzen dürfen, müssen sich dem Radverkehr rücksichtsvoll anpassen. Überholmanöver soll es dort nur geben, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.  Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, und zwar auch dann, wenn Kraftfahrzeuge hinter Ihnen sind. Diese müssen ihre Geschwindigkeit entsprechend reduzieren, wenn sie nicht regelkonform überholen können und hinter dem Radverkehr herfahren. In einer Fahrradstraße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Stellplätzen parken. Ansonsten gelten die üblichen Vorschriften zur Straßenbenutzung wie die Vorfahrtsregeln, das Rechtsfahrgebot oder die Gehwegbenutzungspflicht für Radfahrende Kinder. (Siehe auch StVO §41, Anlage 2)

Radwegeführung Veerßer Straße Marktcenter – Neues Rathaus

Bei der Neugestaltung der Veerßer Straße zwischen dem Marktcenter und dem Standesamt/Neues Rathaus kann man den Eindruck gewinnen, dass die Radfahrenden bei der Planung vergessen wurden. In diesem Abschnitt sollen die Radfahrenden (auch im Kreisverkehr) die Fahrbahn nutzen, Radwege oder Gehwege mit „Radfahrer frei“ sind nicht ausgewiesen. Viele Radfahrende fühlen sich bei dieser stark frequentierten Straße unsicher und nutzen regelwidrig den 4 m breiten Gehweg. Wir empfehlen daher, den Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ zu beschildern.

Die Führung des Radverkehrs Richtung Innenstadt erfolgt vor dem Marktcenter vom Geh-/Radweg auf die Fahrbahn über eine enge, winkelige Aufleitung (siehe Foto), die sehr gefährlich ist und nicht den Richtlinien entspricht. Hier sollte zeitnah eine neugestaltete Aufleitung hergestellt werden, bei der der Radweg über ca. 10 m parallel zur Fahrbahn verläuft und dann in einen Schutzstreifen übergeht.

Bis dahin empfehlen wir allen Radfahrenden, in diesem Bereich die Fahrbahn zu nutzen. Bitte fahrt dabei nicht zu nah am Fahrbahnrand, damit es nicht zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Radfahrende dürfen in diesem Abschnitt aufgrund der durchgezogenen Linie und der Abstandsregel von 1,50 m sowieso nicht überholt werden.

Verkehrsführung Luisenviertel

Die Hansestadt Uelzen hat im Luisenviertel die geplanten Maßnahmen bei der Verkehrsführung weitestgehend umgesetzt. Die Karlstraße ist zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Uhlenköperpark geworden und die Vorfahrt Berechtigung am Übergang zur Dietrichstraße ist aufgehoben. Der Verkehr im Verlauf der Dietrichstraße zum Uhlenköperpark hat jetzt Vorrang.

Neben der Karlstraße wurde auch der südliche Teil der Luisenstraße zur Einbahnstraße. Beide Einbahnstraßen wurden für Radfahrende in die Gegenrichtung freigegeben. Alle weiteren Straßen des Quartiers bleiben als Zweirichtungsstraßen erhalten, haben allerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Es gilt somit rechts-vor-links. 

Neben einem zusätzlichen Fußgängerüberweg auf dem Bohldamm höhe der Alewinstraße, hat die Dietrichstraße zwischen Luisenstraße und Alewinstraße eine Halteverbotszone bekommen. 

In einem weiteren Schritt bekommt die Karlstraße Baumnasen und Parkraummarkierungen um ausreichend Platz für den gegenläufigen Radverkehr zu gewährleisten.

Der Hammersteinplatz in Uelzen soll sicherer werden

Die Hansestadt Uelzen plant, den Kreisverkehr am Hammersteinplatz neu zu gestalten. Dabei soll die Verkehrssicherheit der Radfahrer verbessert werden. Seit 2020 gab es in dem Bereich 44 Verkehrsunfälle, von denen bei 19 Unfällen Radfahrende und bei fünf zu Fuß Gehende beteiligt waren. Es gab fünf Schwerverletzte. Der umlaufende Schutzstreifen ermöglicht beim Ausfahren der KFZ keine ausreichende Sicht auf die Radfahrenden („toter Winkel“), daher ist diese Art der Führung nicht zulässig. Eine Neugestaltung des Kreisverkehrsplatzes ist dringend erforderlich.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Radfahrenden bietet sich zum einen an, diese in den zulaufenden Armen in einem geschützten Bereich auf die Fahrbahn zu führen und dann auf der Kreisfahrbahn fahren zu lassen. Hierbei werden die Radfahrenden von den Kraftfahrenden gut gesehen und gefährliche Situationen vermieden. Alternativ bietet sich eine Führung der Radfahrenden auf einem umlaufenden Radweg in einem Abstand von 4,00 m zur Fahrbahn an. Ausfahrende KFZ haben eine gute Sichtmöglichkeit auf die querenden Radfahrenden.

Viele Radfahrende fühlen sich sicherer bei einer Führung auf einem neben der Fahrbahn angelegten Radweg. Insbesondere aufgrund der hohen Verkehrsbelastung und der hohen Anzahl an radfahrenden Schüler*innen wird aus Sicht des ADFC Kreisverbandes Uelzen die Variante eines umlaufenden Radweges favorisiert.

Die Planungen für die Neugestaltung des Kreisverkehres sollen 2025 beginnen, die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2027 vorgesehen. Der ADFC Kreisverband Uelzen möchte der Hansestadt Uelzen seine Unterstützung bei der Planung anbieten.

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